Um sicherzustellen, dass beim Bau oder der Sanierung einer Immobilie die technischen Mindestanforderungen erfüllt und der angestrebte energetische Standard erreicht wird, sehen die KfW-Programme für energieefizientes Bauen und Sanieren die Einbeziehung eines Sachverständigen vor.
Die KfW empfiehlt daher frühzeitig einen zertifizierten Energieberater einzuschalten.
Ab 01.06.2014 sind nur noch Sachverständige aus der Energieeffizienz-Expertenliste für die Beantragung von KfW-Programmen zugelassen.
KfW 151 "Effizienzhaus Kredit"
Sie planen eine umfassende Sanierung Ihres Wohnraumes zum KfW-Effizienzhaus oder wollen zum KfW-Effizienzhaus sanierten Wohnraum kaufen? Dann können Sie dies mit einem zinsgünstigem Kredit in Höhe von bis zu 120.000,- € für jede Wohneinheit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss über dieses Programm finanzieren.
KfW 152 "Einzelmaßnahme Kredit"
Sie planen eine energetische Einzelmaßnahme an Ihrem
Wohnraum und möchten nicht auf Ihre Rücklagen zugreifen !? Dann können Sie dies mit einem zinsgünstigem Kredit in Höhe von bis zu 50.000,- € für jede Wohneinheit über dieses Programm finanzieren.
Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 20% auf die Darlehenssumme.
KfW 430 "Investitionszuschuss"
Sie möchten Ihre energetische Sanierungsmaßnahme mit Eigenmitteln finanzieren, aber dennoch eine staatliche Zuschuss in Anspruch nehmen!?
Die KfW fördert energetische Maßnahmen an Wohngebäuden für die der Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige vor dem 01.01.2002 gestellt wurde. Dies kann entweder eine Einzelmaßnahme oder eine Komplett-Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sein.
Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% gewährt.
Für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 40% je nach Erreichen einer bestimmten KfW-Effizienzhaus Kategorie gewährt.
KfW 431 "Baubegleitungszuschuss"
Die KfW fördert die Planung und professionelle Baubegleitung ihrer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige. Für die Baubegleitung werden Zuschüsse in Höhe von 50% Ihrer Kosten für den Sachverständigen gewährt.
Die Inanspruchnahme einer Baubegleitung vermeidet bauphysikalische Schäden und kann ebenfalls zur Optimierung der Heizungstechnik (hydraulische Abgleich) genutzt werden.
Sie möchten sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und denken über den Erwerb oder den Bau einer Wohnimmobilie nach? Dann können Sie bei der KfW von einem interessanten Angebot profitieren: Wenn Sie mit Ihrer Immobilie den Standard eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses erreichen, erhalten Sie von der KfW eine attraktive Förderung. Diese besteht aus dem Förderkredit Energieeffizient Bauen (153) zu besonders günstigen Konditionen sowie – bei Erreichen des KfW-Effizienzhaus- Standards 40+, 40 und 55 – aus einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15 - 25%.
Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Das Programm ist flexibel kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten und somit idealer Baustein in der Finanzierung Ihres Wohneigentums.
Die KfW fördert den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, wenn Ihre bestehende Heizungsanlage vor dem 01.01.2009 installiert wurde.
Als Einzelmaßnahmen fördert die KfW zum Beispiel folgende Heizungsanlagen:
Zusätzlich kann ein Zuschuss aus dem Förderprogramm des BAFA generiert werden.
KfW 159 "Altersgerecht umbauen"
Dieses Programm ist für alle interessant, die Ihr Zuhause vorrausschauend und komfortabel umbauen oder modernisieren wollen. Das Programm lässt sich sehr gut mit den Programmen "Energieeffizient Sanieren" kombinieren.
Hier geht es zu den KfW Erklärungsvideos.