Baudenkmale kann man nicht nur bestaunen, man kann auch in ihnen leben. Sie haben einen ganz besonderen Charme, der allerdings oft durch hohe Heizkosten geschmälert wird. Weil die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, bietet die KfW für solche Gebäude erleichterte Fördervoraussetzungen. Schließlich haben Sie, wenn Sie in einem Baudenkmal zu Hause sind, wie alle anderen Hauseigentümer das Bedürfnis, Ihre Wohnimmobilie energieeffizient und somit wirtschaftlich zu unterhalten.
Jede Veränderung an oder im Nähe bereich von Baudenkmälern bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 6 und Art. 7 BayDSchG.
Ein Formular hierfür können Sie von Ihrer zuständigen Kommune (Bauamt) erhalten bzw. dort einreichen. Dieses gibt eine Stellungnahme zum geplanten Vorhaben ab und leitet die Erlaubnis inkl. der Stellungnahme an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde weiter.
Nach Prüfung auf Denkmalverträglichkeit der Maßnahme bekommen Sie einen Bescheid auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, welche evtl. Vorgaben beinhaltet oder Hinweise auf besonders schutzwürdige
Bausubstanz enthält.
Besonders erhaltenswerte Bausubstanz nach §24 EnEV
Für die Bestätigung, ob ein Gebäude als besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen ist, ist die zuständige Kommune berechtigt. Als besonders erhaltenswert geltene Gebäude, die nicht als Denkmal ausgewiesen sind, aber aufgrund seiner gestalterischen Eigenheiten zu örtlich besonders erhaltenswerter Bausubstanz zählen.
Der Begriff besonders erhaltenswerte Bausubstanz wird wie folgt ausgelegt:
KfW 151 "Effizienzhaus Denkmal"
Sie planen eine Sanierung oder Modernisierung ihres Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerte Bausubstanz oder wollen zum
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Bei Baudenkmalen ist die energetische Sanierung besonders reizvoll für Eigentümer und Investoren. Es gibt für Baudenkmäler steuerliche Abschreibung und einige Sonderkonditionen in den Programmen der KfW.