Ab 01. März 2015 gilt eine neue Förderrichtlinie für die BAFA Vor-Ort Beratung.
Förderfähig sind 60% der Kosten für die Vor-Ort Beratung
Zusätzlich sind bei Vorstellung der Ergebnisse vor einer Eigentümerversammlung 100% maximal jedoch bis zu 500,-€ bezuschussbar.
Die Zuschüsse sind kumulierbar mit anderen Förderprogrammen (z.B. durch die Kommune).
Bei der Erstellung des energetischen Sanierungskonzeptes besteht nun die Wahl zwischen
einer
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ("Vor-Ort-Beratung") ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer die bereit sind, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie deutlich zu verbessern und dadurch ihren Wert zu steigern.
Was wir gefördert?
Gefördert wir eine Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Energieberater. Dieser erstellt nach der Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenplan mit einer Empfehlung für die zeitliche Abfolge der notwendigen Maßnahmen. Damit wird es für den Eigentümer leichter, den Standard eines energiesparenden und förderfähigen KfW-Effizienzhaus in einzelnen Schritten zu erreichen.
Fördervorausetzungen:
- Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden
- Der Bauantrag muss vor dem 31.01.2002 gestellt oder angezeigt worden sein
- Das Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant oder errichtet worden sein. Eine Beratung für die geplante Umnutzung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden wird gefördert.